Individuelle Zusatzleistungen durch den Präsenzservice
Neben den obligatorischen Aufgaben der Präsenzkräfte besteht die Möglichkeit, dass die Bewohner den Präsenzdienst für die folgenden persönlichen, nicht-pflegerischen Leistungen in Anspruch nehmen:
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Teilwaschung mit Rasieren, Kämmen, Hautpflege
- Waschen der persönlichen Wäsche
- Bügeln der persönlichen Wäsche
- Reinigung außerhalb Reinigungsturnus
Da diese Leistungen von einem Teil der Bewohner selbst erbracht werden kann oder durch deren Angehörigen erbracht wird, ist es notwendig, dass die oben genannten persönlichen Unterstützungsleistungen für die der Präsenzdienst in Anspruch genommen wird, nicht auf Kosten der Gemeinschaft gehen sondern verursachungsgerecht getragen werden.
Werden diese individuellen Leistungen durch einen Bewohner in Anspruch genommen, ist hierfür eine durch die Bewohnergemeinschaft, für die entsprechende Leistung festgelegte Aufwandsentschädigung, auf das Treuhandkonto der Gemeinschaft zu entrichten. Diese wird bei der jährlichen Abrechnung der Kosten für das Präsenzpersonalkosten in Abzug gebracht.